Information zu Maßnahmen für den WTTV-Spielbetrieb in Zusammenhang mit COVID-19 - Nr. 6
Ab 29. Mai ist durch die Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung das Betreten von Indoor-Sportstätten wieder erlaubt.
Damit kann auch der Tischtennissport wieder in den Hallen betrieben werden.
Folgende Maßgaben sind dabei aufgrund der COVID-19-Lockerungsverordnung einzuhalten:
- Bei der Ausübung des Tischtennissports ist ein Mindestabstand von zwei Metern
- Das Doppelspiel ist daher für den Tischtennissport untersagt.
Darüber hinaus sind die vom ÖTTV mit dem Sportministerium abgestimmten Handlungsempfehlungen für den Tischtennissport einzuhalten.
Wesentliche Punkte daraus sind unter anderem:
- Generell ist außerhalb der unmittelbaren Sportausübung in der Halle ein Mindestabstand von einem Meter
- Beim Betreten der Sporthalle sowie in den allgemeinen Bereichen (Gängen) soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Die TrainingsteilnehmerInnen müssen laufend dokumentiert werden, um im Infektionsfall eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Ein Anmeldesystem wird empfohlen.
- Mit Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Muskelschmerzen, Durchfall oder Übelkeit darf die Tischtennishalle nicht betreten werden.
- Die vorgesehenen Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen (Händewaschen vor und nach dem Spiel, Reinigung der Utensilien etc.) sollen eingehalten werden.
- Garderoben und Duschen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter ohne Mund-Nasen-Schutz benutzt werden.
- Es gibt keine Begrenzung der TeilnehmerInnenanzahl und keine Quadratmeterbeschränkung.
Es wird dringend angeraten, das Einvernehmen bez. der Benutzbarkeit mit dem Hallenbetreiber herzustellen. Insbesondere gilt dies für Schulturnsäle, da noch keine Informationen vorliegen, ob diese mit Juni zugänglich gemacht werden.
Die offizielle Aussendung als pdf findet ihr hier: 6. Information zum WTTV-Spielbetrieb COVID-19
Viel Spaß bei der Wiederaufnahme des Tischtennisbetriebs!