25. Informationen zum Spielbetrieb

25. Informationen zum Spielbetrieb

Das Betretungsverbot für Indoor-Sportstätten ist weiterhin in Kraft.

Für SpitzensportlerInnen sieht § 11 Abs 2 Z 1 der 5. COVID-19-NotMV aber wieder eine Ausnahmeregelung vor. Als SpitzensportlerInnen gelten

  • BundesligaspielerInnen
  • Angehörige der ÖTTV-Nationalteams inkl. Para und Nachwuchskader
  • SchülerInnen von Leistungssport-Schulmodellen mit WTTV-Befürwortung
  • die per 22.11.2021 unter den besten 20 der ÖTTC-RC-Rangliste gereihten SportlerInnen der Altersklassen U13-U21.

Für SpielerInnen der Altersklasse U11 sowie unklare Fälle ist beim WTTV anzufragen.

  • Vereine, die ihre Hallen für Trainings und Wettkämpfe von SpitzensportlerInnen bereitstellen oder Trainings organisieren, müssen daher folgende Auflagen erfüllen:
  • FFP2-Maskenpflicht außer bei der Sportausübung und in Nassräumen
  • Erstellung eines Präventionskonzepts durch den verantwortlichen Arzt/Ärztin mit den in § 2 Abs 6 und § 11 Abs 4 der 5. COVID-19-NotMV geregelten Inhalten:

1. Vorgaben zur Schulung von Sportlern, Betreuern und Trainern in Hygiene sowie zur Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen zum Gesundheitszustand,
2. Verhaltensregeln für Sportler, Betreuer und Trainer außerhalb der Trainings- und Wettkampfzeiten inkl. Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
3. Regelungen zur Steuerung der Personenströme und Regulierung der Anzahl der Personen,
4. Vorgaben zu Gesundheitschecks vor jedem Training und Wettkampf,
5. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur,
6. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material,
7. Vorgaben zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainings und Wettkämpfen,
8. bei Auswärtswettkämpfen Vorgaben über die Information der dort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, falls eine SARS-CoV-2-Infektion bei einem Sportler, Betreuer oder Trainer im epidemiologisch relevanten Zeitraum danach aufgetreten ist,
9. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
10. gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken,
11. Vorgaben zur Kontrolle von Nachweisen und zur Sicherstellung der Einhaltung von Auflagen.

  • Laufende Kontrolle der Einhaltung des Präventionskonzepts durch den/die verantwortliche ÄrztIn.
  • SpitzensportlerInnen ab 6 Jahren sowie deren BetreuerInnen und TrainerInnen haben für den Trainings- und Wettkampfbetrieb einen 3G-Nachweis vorzuweisen.
  • Bekanntgabe eines/einer COVID-19-Beauftragten und des verantwortlichen Arztes/Ärztin an den WTTV sowie Übermittlung des Präventionskonzepts
  • Bekanntgabe der trainierenden bzw. an Wettkämpfen teilnehmenden SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen

Vom WTTV wird auf Anfrage durch den Verein nach Rücksprache mit dem ÖTTV eine Bestätigung über den SpitzensportlerInnen-Status für die SpielerInnen, TrainerInnen bzw. BetreuerInnen ausgestellt. Die Bundesligavereine haben für ihre BundesligaspielerInnen bereits entsprechende Dokumente erhalten – für diese ist daher keine neuerliche Anfrage erforderlich.

Eine Einreichung und Genehmigung des Präventionskonzepts durch die MA 15 ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung bleibt vollumfänglich beim veranstaltenden Verein.

Die vollständige, offizielle Aussendung als pdf findet ihr hier: Information WTTV-Spielbetrieb COVID-19 Nr.25

Kooperationspartner

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