NPO Förderung 1. & 2. Quartal

NPO Förderung 1. & 2. Quartal

Ab sofort kann für das erste und zweite Quartal 2021 ein Antrag auf NPO-Förderung gestellt werden. Eine Unterstützung zu den beiden Quartalen kann nun gemeinsam in einem Ansuchen beantragt werden.

Die Antragstellung ist seit 8. Juli und bis spätestens 15. Oktober 2021 möglich. Die Abwicklung erfolgt wie bisher durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS). Die Unterstützung hat weiterhin das Ziel, dass die geförderten Organisationen nach der Corona-Krise weiterhin in der Lage sein sollen, ihre wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben zu erfüllen.

Die Berechnung des Förderbetrages lautet:

Förderbare Kosten (100%)
+ Struktursicherungsbeitrag (10% der Einnahmen aus 2019)
= Fördersumme (begrenzt mit dem Einnahmenausfall)

 

Die Berechnung des Einnahmenausfalls lautet:

Einnahmen 01.01.-30.06.2019
- Einnahmen 01.01.-30.06.2021
= Einnahmenausfall
 

Neu ist, dass COVID-19-Tests unter folgenden Bedingungen bis maximal € 12.000,00 auch außerhalb des Einnahmenausfalls gefördert werden können:

  • Der Verein war/ist nicht berechtigt, weitere Förderungen für COVID-19-Tests von Bund, Länder bzw. Gemeinden zu erhalten (z.B. COVID-19-Förderung für betriebliche Testungen).
  • Die COVID-19-Tests mussten von der Organisation verpflichtend durchgeführt werden.
  • Die COVID-19-Testkosten sind im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erfüllung der statutengemäßen Aufgaben der Organisation angefallen.

Weiters ist zu beachten:

  • Waren die Einnahmen aus 2019 niedriger als jene aus 2018, kann bei der Berechnung des Struktursicherungsbeitrages der Durchschnitt aus beiden Jahren herangezogen werden.
  • Die maximale Förderhöhe pro Verein beträgt € 1.800.000,00.
  • Die Mindestförderhöhe beträgt € 500,00 (Ausnahme: COVID-19-Testkosten: € 100,00).
  • Der Struktursicherungsbeitrag ist mit € 150.000,00 pro Verein begrenzt.
  • Der geförderte Verein muss vor dem 10. März 2020 gegründet und durch die Corona-Krise wirtschaftlich beeinträchtigt worden sein.
  • Förderbare Kosten sind weiterhin beispielsweise Miete/Pacht, Steuerberatungskosten, verderbliche/saisonale Ware, COVID-19 bedingte Kosten, etc.
  • In folgenden Fällen ist die Bestätigung eines Steuerberaters notwendig:
    • Die Förderhöhe beträgt mehr als € 6.000,00.
    • Im Jahr 2019 wurden Einnahmen von mehr als € 120.000,00 erzielt.
    • Der Verein hatte im letzten Geschäftsjahr mehr als zehn Dienstnehmer.

Es handelt sich hierbei nur um eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des NPO-Fonds.

Der Österreichische Tischtennis Verband unterstützt seine Landesverbände und Vereine gerne bei der Einreichung. Ansprechperson im ÖTTV-Sekretariat ist Conrad Miller, MSc: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bzw. 01 505 28 05 - 23.

Nutzt diese wichtige Antragsmöglichkeit, damit mehr Fördermittel in den Tischtennissport gelangen! Auch Vereine, die bereits ein bzw. zweimal einen NPO-Antrag gestellt haben, können nun erneut einen Zuschuss beantragen.

Kooperationspartner

StadtWien
NAVAX
TischtennisHobbyWien
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