Mit 10.6.2021 tritt die 4. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft, die auch einige Erleichterungen für den Sportbetrieb mit sich bringt:
1m-Mindestabstand: Der Mindestabstand wird generell von 2 Metern auf 1 Meter gesenkt. Bei der Ausübung des Tischtennissports ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Das Doppelspiel gilt als kurzfristige sportarttypische Unterschreitung des Mindestabstands und ist daher erlaubt.
10m² pro Person: Die Quadratmeterregelung wird von 20 auf 10m² gesenkt. Es dürfen sich in der Halle nur so viele SportlerInnen/BetreuerInnen aufhalten, dass je „KundIn“ 10m² zur Verfügung stehen.
Zusammenkünfte von 05.00-24.00 Uhr: Ein Betreten und Verweilen in den Sporthallen ist nun bis 24.00 Uhr erlaubt (statt bisher 22 Uhr).
3 G-Regel („Eintrittstest“): Weiterhin gilt, dass alle SportlerInnen und BetreuerInnen (mit Ausnahme von Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr) einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr mitzuführen und während des Aufenthalts bereitzuhalten haben. Zu den näheren Bestimmungen zu diesem Nachweis siehe die Information zu Maßnahmen für den WTTV-Spielbetrieb in Zusammenhang mit COVID-19 - Nr. 17: Klargestellt wird, dass in nicht öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort der 3-G-Nachweis bereitzuhalten ist, dieser aber nicht vor Zutritt nachgewiesen werden muss.
Werden ZuschauerInnen zu Veranstaltungen eingelassen, besteht nunmehr ab 17 Personen (statt 11) die Anzeigepflicht.
Die Regelungen bez. des Tragens von FFP2-Masken während des Aufenthalts in der Halle (ausgenommen bei der Sportausübung und in Feuchträumen) bleibt unverändert. Ebenso unverändert bleiben die Regelungen bez. des Contact-Tracing und des COVID-19-Präventionskonzepts samt COVID-19-Beauftragtem.
Die vollständige, offizielle Aussendung als pdf findet ihr hier: Information WTTV-Spielbetrieb COVID-19 Nr.18