15. Information zum Spielbetrieb

15. Information zum Spielbetrieb

Das Betretungsverbot für Indoor-Sportstätten bleibt mit der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung weiterhin in Kraft. Wann dieses aufgehoben werden wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Dem Vernehmen nach ist damit zu rechnen, dass aufgrund der kursierenden infektiöseren Virus-Varianten zumindest bis Ende Februar kein Trainings- und Wettkampfbetrieb möglich sein wird.

Der WTTV hat daher in seiner gestrigen Vorstandssitzung entschieden, dass der Frühjahrsdurchgang der Saison 2020/21 nicht ausgetragen wird.
Der Herbstdurchgang soll jedenfalls im ersten Halbjahr 2021 zu Ende gespielt werden und wird dann für die Wertung der Mannschaftsmeisterschaft (Meister, Auf- und Abstieg) herangezogen. Vor Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs wird der WTTV aufgrund der dann wohl zumindest 4 Monate währenden Pause eine mindestens dreiwöchige Trainingsphase (beginnend nach Öffnung der Schulturnsäle) vorsehen.

Sollte auch die Austragung der restlichen Meisterschaftsspiele des Herbstdurchganges bis Ende Juni nicht möglich sein, wird die Meisterschaftssaison 2020/21 annulliert.
Die Cup-Bewerbe werden – wenn möglich – im Einfach-K. O.-System fortgesetzt.

Neue Maßgaben für SpitzensportlerInnen

Weiterhin vom Betretungsverbot ausgenommen bleiben SpitzensportlerInnen (BundesligaspielerInnen, Angehörige der ÖTTV-Nachwuchskader und SchülerInnen von Leistungssport-Schulmodellen mit WTTV-Befürwortung). Nach Abklärung mit der zuständigen Gesundheitsbehörde, der MA 15, dürfen zusätzlich auch SportlerInnen, die per 25.1.2021 unter den besten 20 der ÖTTV-RC-Rangliste der Altersklassen U21 bis U13 gereiht sind, trainieren. Für SpielerInnen der Altersklasse U11 sowie unklare Fälle ist beim WTTV anzufragen.
Allerdings sind nach der Rechtsauffassung der MA 15 strenge Voraussetzungen dafür zu erfüllen, da jegliches Training – auch von zwei SpielerInnen ohne TrainerIn – als Veranstaltung im Sinne von § 13 der 3. COVID-19-NotMV zu sehen ist.

Vereine, die ihre Hallen für Trainings und Wettkämpfe von SpitzensportlerInnen bereitstellen oder Trainings organisieren, müssen daher folgende Auflagen erfüllen:

  • Erstellung eines Präventionskonzepts mit den in § 13 Abs 2 der 3. COVID-19-NotMV geregelten Inhalten:
    1. Vorgaben zur Schulung der teilnehmenden Sportler, Betreuer und Trainer in Hygiene, Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen zum Gesundheitszustand,
    2. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern außerhalb der Trainings- und Wettkampfzeiten,
    3. Gesundheitschecks vor jeder Trainingseinheit und jedem Wettkampf,
    4. Regelungen zur Steuerung der Ströme der teilnehmenden Sportler, Betreuer und Trainer,
    5. Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
    6. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material,
    7. Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen,
    8. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.
  • Durchführung von regelmäßigen COVID-19-Tests für alle an Trainings bzw. Wettkämpfen teilnehmenden SpitzensportlerInnen sowie TrainerInnen und BetreuerInnen (vor dem ersten Training bzw. Wettkampf und dann zumindest alle 7 Tage; für Bundesliga-Spiele sind die Fristen der Bundesliga zu beachten). Die Kosten muss der betreffende Verein tragen.)
  • Ärztliche Betreuung dieser SpitzensportlerInnen sowie TrainerInnen und BetreuerInnen (derzeit läuft eine Anfrage des ÖTTV an Sport Austria, was das konkret bedeutet)
  • Bekanntgabe eines/einer COVID-19-Beauftragten des Vereins an den WTTV sowie Übermittlung des Präventions- und des Testkonzepts (Art der eingesetzten Tests, testende Institution, Maßnahmen für die Kontrolle der Einhaltung etc.) an den WTTV inklusive Bekanntgabe der trainierenden bzw. an Wettkämpfen teilnehmenden SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen.

Vom WTTV wird dann eine Bestätigung über den SpitzensportlerInnen-Status für die SpielerInnen, TrainerInnen bzw. BetreuerInnen ausgestellt.

Eine Einreichung und Genehmigung des Präventionskonzepts durch die MA 15 ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung bleibt vollumfänglich beim veranstaltenden Verein.

Der ÖTTV hat auch seine Handlungsempfehlungen [Link] aktualisiert, die nun eine FFP2-Masken-Pflicht in den Hallen (außer bei der Sportausübung) sowie die Einhaltung eines 2 Meter-Mindestabstands vorsehen.

Die vollständige, offizielle Aussendung als pdf findet ihr hier: Information WTTV-Spielbetrieb COVID-19 Nr.15

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