8. Information zum Spielbetrieb

8. Information zum Spielbetrieb

Mit den Informationen Nr. 6 und Nr. 7 haben wir bereits darüber informiert, dass für den Trainings- und Wettkampfbetrieb die aktuellen Handlungsempfehlungen des ÖTTV gelten.

Angesichts der nun wieder beginnenden Wettkämpfe weist der WTTV darauf hin, dass insbesondere folgende Vorgaben für den Wettkampfbetrieb einzuhalten sind, um Infektionsgefahren möglichst hintanzuhalten:

  1. Es dürfen nur symptomfreie SpielerInnen an Wettkämpfen teilnehmen (gilt natürlich weiterhin auch für das Training). Wer Symptome wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Muskelschmerzen, Durchfall oder Übelkeit hat, soll nicht in die Tischtennis-Halle kommen!
  2. Aufgrund des Epidemiegesetzes durch die Gesundheitsbehörde abgesonderte Personen dürfen selbstverständlich während der Dauer der Absonderung ebenfalls nicht in die Tischtennis-Halle kommen.
  3. Der Mindestabstand von 1 Meter ist im Spielbetrieb – mit Ausnahme des Doppels – zu wahren. Dies gilt auch für Mannschaftsbänke, Nebenräume und Tribünen, Garderoben, beim Coaching etc. Wenn der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann (bspw. in frequentierten schmalen Gängen etc.), dann ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  4. Die Hygienemaßnahmen sind einzuhalten, d. h. kein Händeschütteln, Händewaschen vor und nach den Spielen, Einhalten der Husten-Nies- Schnäuz-Etikette.
  5. Sofern technisch möglich ist die Halle regelmäßig zu lüften.
  6. Der Zutritt zur Halle ist für eine allfällig erforderliche behördliche Kontaktpersonennachverfolgung zu protokollieren (= Führen einer Anwesenheitsliste über alle in der Halle anwesenden Personen). Neben den SpielerInnen sind dabei auch Funktionäre, BetreuerInnen, ZuseherInnen etc. in der Anwesenheitsliste zu erfassen. Die Anwesenheitslisten sind jeweils nach 28 Tagen zu vernichten.

Der WTTV appelliert an die Vereine und MannschaftsführerInnen aus Gründen der sportlichen Fairness bei Verschiebungsersuchen aufgrund der gegenwärtig besonderen Situation möglichst Entgegenkommen zu zeigen.

Sollten aufgrund noch nicht absehbarer Ausnahmesituationen weitere Maßnahmen erforderlich sein, werden diese auf Basis des § 3 Abs. 2 lit. b Z 14 ÖTTV-Regulativ von den Gremien des WTTV getroffen werden.

Noch ein Hinweis bez. der Turnsäle in Gemeindeschulen:
Der WTTV hat von der MA 51 (Sport Wien) auf seine diesbezügliche Anfrage die Information erhalten, dass die Turnsäle der Wiener Pflichtschulen (auch ohne externen Zugang) unter Einhaltung der erhöhten Hygieneanforderungen (Mindestabstand beim Betreten des Turnsaales, Händedesinfektion im Eingangsbereich, Führen von Anwesenheitslisten, Desinfektion von Sportgeräten nach deren Benutzung) im Schuljahr 2020/21 wieder für Vereine benutzbar sein werden.

Wir wünschen gutes Gelingen bei der Wiederaufnahme der Meisterschafts- und Cup-Bewerbe und hoffen auf faire und sichere Wettkämpfe!

Die offizielle Mitteilung als pdf findet ihr hier: 8. Information zum Spielbetrieb

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